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Erwachsenenhotel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Gästen und dem Carlton-Europe Vintage Erwachsenenhotel.
 

1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Reservation des Gastes durch das Hotel zustande, in der Regel mit dem Eingang der vom Gast unterzeichneten Reservationsbestätigung. In Ausnahmefällen kann eine Reservierung auch mündlich erfolgen.
Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag.
 

2. Leistungen
Die konkreten Leistungen des Hotels richten sich nach der Reservationsbestätigung.
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler. Diese Leistungen werden separat abgerechnet.
 

3. Preise und Zahlungspflicht
Die Preise ergeben sich aus der Bestätigung respektive der Preisliste. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Anzahlung wird an den geschuldeten Hotelpreis, respektive allfällige Annullationskosten angerechnet. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen und diese mittels Reservierung auf der Kreditkarte sicherstellen. Die Schlussrechnung/Gesamtrechnung ist anlässlich des Check-outs in bar in Schweizer Franken oder mit einer vom Hotel akzeptierten Kreditkarte zu bezahlen.
 

4. Bedingungen bei Annullation oder No-show (Nichterscheinen)
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, sind folgende Annullationskosten zu bezahlen:
Annullationsbedingungen:

Annullationen bis 48h (14:00 Ortszeit) vor Anreise akzeptieren wir ohne Kostenfolge
Bei späteren Annullationen erlauben wir uns die 1. Nacht zu verrechnen

Im Falle einer Nichtanreise stellen wir Ihnen die Kosten für den gesamten Aufenthalt in Rechnung
Massgebend für die Berechnung ist das Eintreffen der Annullation im Hotel.
 

5. Zimmerbezug und Rückgabe
Die Zimmer werden bei Direktbuchungen ab 14.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung gestellt.
Am Abreisetag sind die Zimmer bis 11.00 Uhr mittags freizugeben. Bei verspäteter Ankunft ist dies dem Hotel zu melden, andernfalls ist das Hotel berechtigt, das Zimmer weiterzugeben.
Der Gast hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, vorbehältlich einer anderen Abmachung.
Die Zimmer dürfen nur zum vereinbarten Zweck der Übernachtungen benützt werden. Das Hotel ist berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen, wenn der Vertrag unter falschen oder irreführenden Angaben abgeschlossen worden ist oder das Zimmer nicht vertragsgemäss genutzt wird.
 

6. Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (OR 487), höchstens bis CHF 1000. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis des Schadens dem Hotel Anzeige macht. Für leichteres Verschulden wird nicht gehaftet.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, die es dem Gast lediglich vermittelt hat (Ziffer 2). Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen. Sämtliche Forderungen gegenüber dem Hotel verjähren innert 6 Monaten nach Vertragsende, sofern die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht längeren Fristen nachsehen. Weckaufträge werden vom Hotel mit grösster Sorgfalt ausgeführt.
Schadenersatzansprüche, ausser wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Soweit dem Kunden ein Stellplatz im Parkhaus oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels oder für das Abschleppen
des Fahrzeuges durch das Hotel.
Die ausservertraglichen Haftungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gemäss diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 

7. Weitere Bestimmungen
Anwendbares Recht: Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast/Buchungsstelle und dem Hotel Waldrand ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrags.
Als Gerichtsstand wird Interlaken vereinbart, wobei das Carlton-Europe Vintage Erwachsenenhotel freigestellt bleibt, am Wohnsitz des Beklagten zu klagen.
 

Interlaken, 26. Februar 2019
 

Bernensis Hotel AG
Carlton-Europe Vintage Erwachsenenhotel
Höheweg 92-94
CH-3800 Interlaken
Tel. +41 33 826 01 60
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